BG, DRV & Kassen 25 Jahre Meisterbetrieb
DGUV Regel 112-191 (BGR 191) Zertifizierte Baumusterprüfung

Orthopädische Einlagen für Sicherheitsschuhe

Rechtskonformer Fußschutz am Arbeitsplatz: Zertifizierte Einlagen und Schuhzurichtungen für Arbeitssicherheitsschuhe unter vollständigem Erhalt der Schutzklasse.

Warum dürfen private Einlagen nicht in Sicherheitsschuhe gelegt werden?

Viele Berufstätige wissen nicht: Das Einlegen privater orthopädischer Schuheinlagen in Sicherheitsschuhe ist nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Regel 112-191) gesetzlich unzulässig.

Werden herkömmliche Einlagen in Sicherheitsschuhe eingelegt, erlischt die EG-Baumusterprüfbescheinigung des Schuhs. Die Folgen:

  • Der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen Zehen und Stahl-/Aluminiumkappe wird unterschritten (erhöhte Quetschgefahr).
  • Die antistatischen oder ESD-leitfähigen Eigenschaften des Schuhs gehen verloren (Brand- und Explosionsgefahr).
  • Im Falle eines Arbeitsunfalls kann der gesetzliche Unfallversicherungsschutz der Berufsgenossenschaft gefährdet sein.

Die sichere Lösung: Zertifizierte DGUV-Baumusterfertigung

In unserem Meisterbetrieb fertigen wir DGUV 112-191 konforme Einlagen und führen zugelassene Schuhzurichtungen durch. Wir arbeiten mit zertifizierten Bausätzen führender Sicherheitsschuh-Hersteller (z. B. Atlas, Elten, Haix, Steitz Secura, Uvex u. v. m.).

Kostenträger für Einlagen am Arbeitsplatz

Für orthopädische Einlagen in Arbeitssicherheitsschuhen ist nicht die gesetzliche Krankenkasse zuständig, sondern:

  • Deutsche Rentenversicherung (DRV): Bei mindestens 15 Beitragsjahren als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).
  • Bundesagentur für Arbeit: Bei weniger als 15 Versicherungsjahren.
  • Berufsgenossenschaft (BG / Unfallkasse): Wenn die Versorgung infolge eines anerkannten Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erforderlich ist.
  • Arbeitgeber: Je nach betrieblicher Vereinbarung oder Arbeitsschutzrichtlinie.

Ablauf & Antragstellung

1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung:

Ihr Orthopäde oder Betriebsarzt stellt die medizinische Notwendigkeit für Sicherheitsschuhe fest.

2. Kostenvoranschlag im Meisterbetrieb:

Wir ermitteln das zertifizierte Bausystem für Ihren Sicherheitsschuh und erstellen den Kostenvoranschlag für die DRV/BG.

3. Kostenübernahme & Fertigung:

Nach Bewilligung fertigen wir Ihre Einlagen in unserer Werkstatt.

Beratungstermin für DGUV anfragen

Rechtssicherheit

Sie erhalten zu jeder DGUV-Versorgung ein Prüfzertifikat für Ihre Unterlagen und Ihren Arbeitgeber.

Benötigen Sie Einlagen für Ihre Arbeitssicherheitsschuhe?

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung bei Rentenversicherung oder BG.

Termin anfragen Riesa: 03525 875803 Oschatz: 03435 660737